Der edle Bio-Schwarztee aus Sri Lanka wird lediglich mit einem Spritzer Bio-Zitronensaft und einem Klecks Bio-Agavendicksaft verfeinert. Nicht umsonst wurde er Sieger beim grossen Saldo Eistee-Test (Nr. 12/2016).
CH BIO
Zwischen der Schweizer Bio – und der EU Bio Verordnung gibt es nur geringe Unterschiede. Die Schweiz ist aufgrund des Äquivalenzabkommens zu regelmässigem Nachvollzug der EU Bio Verordnung verpflichtet. Die Kennzeichnung «biologisch», «ökologisch» oder schlicht «Bio» zeigt, dass mindestens 95% der Rohstoffe des Produktes aus biologischem Anbau stammen. Der Kauf eines Bio-Produktes unterstützt den Bauern bei einer umwelt- und ressourcenschonenden Bewirtschaftung:Berücksichtigung natürlicher Kreisläufe und Prozesse. Hohe Naturbelassenheit und Qualität der Produkte. Minimale Belastung von Boden, Luft und Wasser. Förderung der Biodiversität und artgerechter Tierhaltung. Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderter Organismen.Kein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen. Im Gegensatz zur EU muss in der CH jedoch der gesamte Betrieb biologisch bewirtschaftet werden. Es gilt der Begriff der Gesamtbetrieblichkeit. In der EU können auch nur einzelne Produktionsbereiche ökologisch ausgerichtet und zertifiziert sein.
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